Die Baubewilligungen resp. die Bewilligung für den vorzeitigen Baubeginn für den Ausbau der Beschneiungsanlage Mürren wurden erteilt und die Bauetappe 2018 läuft nach Plan. Die Arbeiten werden im November 2018 abgeschlossen und die Beschneiungsanlage zur Wintersaison 2018/2018 in Betrieb genommen.
Für den Ausbau der Beschneiungsanlage war die Genehmigung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 49 nötig. Dies erfolgte durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 26. Februar 2018. Einsprachen zu den öffentlichen Publikationen wurden keine verzeichnet und die Gemeindeversammlung von Lauterbrunnen stimmte der UeO mit grosser Mehrheit zu. Ein umfassender Umweltverträglichkeitsbericht wurde von Sigmaplan erarbeitet. Basierend auf der genehmigten UeO hat das Regierungsstatthalteramt die beantragten Baubewilligungen ausgestellt.
Alle Bewilligungen erteilt
Am 1. September 2017 wurde eine Teilbaubewilligung erteilt, die den Bau der ersten Etappe ermöglichte. Diese Etappe umfasste Leitungen von 2.2 km Länge mit 35 Zapfstellen auf den Pistenabschnitten Höhelücke – Allmiboden und Höhelücke – Maulerhubel.
Am 22. März 2018 folgte die definitive Baubewilligung für die Beschneiungsleitungen im Bereich Allmendhubel – Maulerhubel – Winteregg sowie für die Pisten Vordere Kandahar – Schiltgrat – Finel im Bereich der Sesselbahn Schiltgrat.
Per 11. Juli 2018 wurde zudem der vorzeitige Baubeginn für das Wasserreservoir mit Betriebsgebäude im Giw oberhalb der Station Mürren bewilligt.
Arbeiten Etappe 2018
Mit der Etappe 2018 wird der Bau von 35 Zapfstellen mit vollständiger Bestückung von 35 Schneelanzen auf einer Länge von 4 km bei der Piste Maulerhubel – Winteregg umgesetzt. Die Rodung für die Verbreiterung der Pisten im Bereich Mittelberg wurde bewilligt und konnte bereits im April 2018 realisiert werden. Das Wasserreservoir mit 1’600 m3 Speichervolumen und ein Betriebsgebäude werden am Standort Giw gebaut. Dieses Bauwerk wird gemeinsam mit der Wasserversorgung Mürren erstellt. Die Schilthornbahn und die Wasserversorgung Mürren sichern mit diesem Bauwerk die Versorgung der Beschneiungsanlage sowie die Versorgung der Einwohner mit Trinkwasser.
Überbauungsordnung Nr. 33 wird von Nr. 49 abgelöst
Mit der Genehmigung der UeO Nr. 49 erfolgt die Aufhebung der früheren UeO Nr. 33 der Sicherung der Skipisten Mürren. Die neue UeO regelt zudem auch die Entschädigung der Pistenüberfahrrechte aller betroffenen Grundeigentümer in Mürren und Gimmelwald.
Schneesicherheit zum Saisonbeginn
Christoph Egger, Direktor Schilthornbahn AG: „Mit Abschluss der Bauetappe im November 2018 wird die ausgebaute Beschneiungsanlage für die Wintersaison 2018/2019 in Betrieb genommen.“ Damit werde die Schneesicherheit deutlich erhöht und der Einstieg in das Skigebiet über die Bahn-Achse Lauterbrunnen – Grütschalp – Winteregg gewinne an Attraktivität.