Sesselbahn Maulerhubel: Erneuerung Konzession und Betriebsbewilligung

Die Konzession und die Betriebsbewilligung für die Sesselbahn Maulerhubel wurde vom Bundesamt für Verkehr um 20 Jahre verlängert. Die Zweier-Sesselbahn ist für den Transport von Wintersportlern konzessioniert und verbindet den Allmendhubel mit dem Teilgebiet Winteregg.

Am 6. April 2021 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Konzession für die Sesselbahn Maulerhubel um 20 Jahre, bis am 30. September 2041, verlängert. Im Dezember 2001 wurde die Bahn in Betrieb genommen. Die aktuelle Konzession und Betriebsbewilligung wäre am 18. September 2021 ausgelaufen. Letztere wurde unbefristet erteilt. Sie erlischt automatisch, wenn die Konzession dereinst nicht mehr erneuert würde. Die Schilthornbahn AG hatte im März 2021 alle notwendigen Unterlagen beim BAV in Bern eingereicht. Auf eine Anhörung von Kanton und Gemeinde, wie auch auf eine rechtliche, finanzielle und transportrechtliche Prüfung wurde seitens BAV verzichtet.

Zahlen und Fakten Sesselbahn Maulerhubel

Die festgeklemmte Zweier-Sesselbahn Maulerhubel ist 519 Meter lang und überwindet eine Höhendifferenz von 135 Meter zwischen dem Allmiboden und dem Maulerhubel. Stündlich bringt die Bahn bis zu 1000 Wintersportler auf die Pisten im Raum Winteregg. Sie ersetzte ursprünglich den Bügellift, welcher 1952 errichtet wurde. Die von der Firma Leitner gebaute Sesselbahn ist für den Transport von Wintersportlern konzessioniert.

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