Das Projekt der neuen Schilthornbahn 20XX wurde Mitte September 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Vom 15. November bis 17. Dezember 2018 liegen die Unterlagen zur Mitwirkung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 49 öffentlich auf. Der Seilbahnkorridor von 30 Metern Breite sowie die architektonische Qualität und Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild sind zentrale Themen der UeO.
Die UeO Nr. 49 hat unter anderem den Zweck, die nutzungsplanerischen Voraussetzungen zum Ersatz und Neubau der Seilbahnsektionen Stechelberg – Mürren, Mürren – Birg und Birg – Schilthorn zu schaffen. „Die Unterlagen zur Mitwirkung Überbauungsordnung Nr. 49 liegen vom 15. November bis 17. Dezember 2018 öffentlich auf“, bestätigt Christoph Egger, Direktor der Schilthornbahn AG. Der Seilbahnkorridor sowie die Qualitätssicherung der Bau- und Landschaftsarchitektur stehen im Fokus.
Seilbahnkorridor für neue Schilthornbahn 20XX
Zur Sicherung des Seilbahntrassees und der dazu benötigten Stationen wird ein Seilbahnkorridor für das Trassee von 30 Metern und im nötigen Umfang für den Ausbau der Stationen ausgeschieden. Innerhalb des Seilbahnkorridors dürfen die für die Seilbahn erforderlichen technischen Einrichtungen, Anlagen und Stationen erstellt und geführt werden.
Der Seilbahnkorridor ist 30 Meter breit und verbindet die Stationen Stechelberg, Mürren, Birg und Schilthorn auf gerader Linie miteinander. Das Trassee verläuft auf der Linie der aktuellen Transportseilbahn sowie der bestehenden Luftseilbahn.
Qualitätssicherung Bau- und Landschaftsarchitektur
Bei den baulichen Erneuerungen der Stationen ist für die Sicherstellung der architektonischen Qualität und der Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild ein qualitätssicherndes Verfahren geplant. Die Art und Weise sowie die Durchführung dieses Verfahrens wird unter Einbezug des Bundesamtes für Kultur (BAK), der kantonalen Denkmalpflege (KDP) und des Berner Heimatschutzes definiert.
Für die Umgebungsgestaltung im Bereich der Talstation in Stechelberg wird ein Landschaftsarchitekturkonzept erarbeitet. Es bezweckt die unter landschaftsästhetischen Aspekten optimierte Gestaltung der Aussenbereiche (z.B. Erschliessung, Parkflächen, Umschlagplätze) und das Festlegen einer dem Ort angepassten Bepflanzung. Dieses Konzept wird unter Mitwirkung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und allenfalls weiteren geeigneten und interessierten Institutionen entwickelt.