Die Schilthornbahn AG schaut auf eine durchzogene Jahresbilanz 2020 zurück. Der erfolgsversprechende Start ins Jahr wurde im März 2020 jäh von der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Insbesondere die Gastronomie- und Shopbetriebe wurden aufgrund der restriktiven Massnahmen und fehlenden Gästen aus dem Ausland hart getroffen.
Das Geschäftsjahr 2020 der Schilthornbahn AG hat vielversprechend gestartet. Für die Wintersaison 2019/2020 wurde eine Rückkehr zu den Rekordwerten des Winters 2007/2008 erhofft und erwartet. Auch die Zahl der Ausflugsgäste war Erfolg versprechend. Diese Erwartungen wurden Mitte März mit der Verfügung des Bundesrats über einen Lockdown aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie jäh gebremst. Das Unternehmen musste alle Anlagen und Betriebe per sofort und für ganze drei Monate schliessen. Die Wiedereröffnung der Bahnen und Gastronomiebetriebe erfolgte am 6. Juni 2020 unter ungünstigen Witterungsverhältnissen.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Frequenzen auf allen Anlagen um 50 Prozent eingebrochen. Schönwetterphasen und verschiedene erfolgreiche Promotionen konnten insbesondere im Juli und August sehr viele Schweizer Gäste für das Schilthorn begeistern. Insgesamt zeigen die Zahlen aber, dass das Fehlen der ausländischen Gäste nicht kurzfristig durch die Schweizerinnen und Schweizer kompensiert werden können. Zu gross sind die wetterbedingten Schwankungen bei den Besucherzahlen. Demnach fielen auch die Herbstferien dem vorwiegend schlechten Wetter zum Opfer. Erst im November sorgte das schöne und warme Herbstwetter wieder für erfreulichere Gästezahlen. Insgesamt weniger stark vom Rückgang betroffen ist die Standseilbahn Mürren-Allmendhubel mit einem Frequenzeinbruch von rund 20 Prozent.
Gastronomie hat stark gelitten
Die Gastronomiebetriebe haben besonders stark unter dem Lockdown sowie den strengen Corona-Massnahmen gelitten. Der Ertrag sank gegenüber dem Vorjahr um rund 65 Prozent. Dank Investitionen in Plexiglas-Trennwände und einem umfassenden Schutzkonzept konnten im 360°-Restaurant Piz Gloria zu Beginn fast 250 Gäste (Normalbetrieb: 350 Gäste) bedient werden. Die Verschärfung der Massnahmen mit Beschränkung der maximalen Gästezahl auf 100 und später auf 50 Gäste, führten aber zu starken Einbussen. Die strengen Restriktionen beschränkten vor allem im Herbst das Potential der Besucher auf dem Schilthorn massiv. Es wurde deutlich, dass Schweizer Gäste einen Schilthorn-Besuch unbedingt mit einem Essen im Drehrestaurant verbinden wollen. Ansonsten wird der Besuch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Hotellerie mit erfreulicher Bilanz
Während dem Lockdown im 2020 musste das Hotel Alpenruh in Mürren den Betrieb schliessen. In den restlichen neun Monaten des Jahres konnten die Vorjahreszahlen gehalten werden. Die zentrale Lage unmittelbar neben der Station Mürren stellte sich als wichtiger Vorteil heraus.
Das per 1. Dezember 2019 neu erworbene Hotel Blumental wurde nach dem Lockdown lediglich als Dépendance-Betrieb des Hotel Alpenruh ohne eigene Küche in Betrieb genommen. Die Hotelzimmer konnten in den Sommerferien gut ausgelastet werden.
Massive Einbussen im Geschäftsbereich Merchandising & Shops
Der Geschäftsbereich Merchandising & Shops wurde ebenfalls mit voller Wucht getroffen. Der Lockdown sowie das vollständige Ausbleiben internationaler Gäste führte zu einem massiven Umsatzrückgang von rund 45 Prozent. Der Umsatz der Shops liegt bei knapp 1.2 Millionen Franken, was einen Rückfall ins Jahr 2014 bedeutet.
Ausblick 2021: Generalversammlung und SCHILTHORNBAHN 20XX
- Die Generalversammlung der Schilthornbahn AG findet am Freitag, 18. Juni 2021 um 15.00 Uhr in der Mehrzweckhalle des Alpinen Sportzentrums Mürren statt.
- Der Steuerwert der Schilthornbahn-Aktie beträgt gemäss Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung für das Steuerjahr 2020 1‘600 Franken (Vorjahr: 1‘980 Franken).
- Das Bahnprojekt für die neue SCHILTHORNBAHN 20XX befindet sich im Bewilligungsverfahren auf der Zielgerade. Sämtliche Einsprachen wurden zurückgezogen. Die Schilthornbahn rechnet im Frühsommer 2021 sowohl mit der Genehmigung der Überbauungsordnung durch den Kanton Bern sowie der Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr. Der Baubeginn wird von der Dauer und den kumulierten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abhängen.