Mit der Genehmigung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 49 kann die Beschneiungsanlage Mürren – Schilthorn im Jahr 2018 vollständig realisiert werden.
„Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Genehmigung der UeO Nr. 49 am 26. Februar 2018 erteilt. Aufgrund der öffentlichen Publikation sind keine Einsprachen eingegangen und auch die Gemeindeversammlung von Lauterbrunnen hat mit grosser Mehrheit der UeO zugestimmt“, bestätigt Christoph Egger, Direktor der Schilthornbahn AG. Zudem wurde von Sigmaplan ein umfassender Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet. „Wir rechnen damit, in den nächsten Wochen die beim Regierungsstatthalteramt beantragten Baubewilligungen zu erhalten“, stellt Egger in Aussicht. Damit kann die geplante Beschneiungsanlage Mürren – Schilthorn komplett erstellt werden.
Umsetzung in zwei Etappen
Das Regierungsstatthalteramt erteilte am 1. September 2017 eine Teilbaubewilligung, die den Bau einer ersten Etappe auf die Wintersaison 2017/2018 ermöglichte. Diese erste Etappe umfasste Leitungen von 2.2 Kilometer Länge mit 35 Zapfstellen auf den Pistenabschnitten Höhelücke – Almiboden und Höhelücke – Maulerhubel.
In der Etappe 2018 wird die Piste Maulerhubel – Winteregg auf einer Länge von 4 Kilometer gebaut. Dabei werden 35 Zapfstellen mit vollständiger Bestückung mit 35 Schneelanzen installiert. Eine Rodung für die Verbreiterung der Pisten ist im Bereich Mittelberg vorgesehen und wurde entsprechend bewilligt. Das Wasserreservoir mit 1’600 m3 Speichervolumen und ein Betriebsgebäude werden am Standort Giw zu stehen kommen. Dieses Bauwerk wird gemeinsam mit der Wasserversorgung Mürren realisiert.
Der Zeitplan für die Arbeiten sieht Ende April 2018 die Montage der Materialseilbahn Mürren – Giw vor. Die Baustelleninstallation Giw folgt Anfang Mai 2018. Der Baubeginn Wasserreservoir Giw und der Beschneiungsleitungen Winteregg erfolgt Mitte Mai 2018.
Anpassung der Überbauungsordnungen
Mit der Genehmigung der UeO Nr. 49 erfolgt die Aufhebung der früheren UeO Nr. 33 zur Sicherung der Skipisten Mürren. Die neue UeO regelt desweitern auch die Entschädigung der Pistenüberfahrrechte aller betroffenen Grundeigentümer in Mürren und Gimmelwald.
„Die erste Etappe der Beschneiungsanlage hat sich bereits in diesem Winter positiv ausgewirkt und wird mit der Saison 2018/2019 noch stärker zum tragen kommen“, freut sich Egger. Dank diesen Arbeiten wird die Schneesicherheit deutlich erhöht und der Einstieg in das Skigebiet über die Bahn-Achse Lauterbrunnen – Grütschalp, Winteregg gewinnt an Attraktivität.