Allianz Zweitwohnungen Schweiz zur Coronakrise

Liebe Mitglieder der Allianz Zweitwohnungen Schweiz


Bestimmt werden Sie wie alle von News rund um die Coronavirus-Krise von allen Seiten bombardiert. Als Dachverband hat die Allianz Zweitwohnungen Schweiz sich mit zusätzlichen Informationen bisher zurückgehalten, jedoch die Lage laufend beobachtet. Selbstverständlich wahren wir weiterhin die Interessen der Zweitwohnungsbesitzer auf nationaler Ebene. 
Aufgrund von Bestrebungen in gewissen Tourismus-Gemeinden, Verbote für die Nutzung von Zweitwohnungen beim Bund zu erwirken, haben wir uns veranlasst gesehen, einen Brief an Bundesrat Berset zu schreiben (s. Beilage). Aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom 16.3.2020 ist es derzeit so, dass

  • Hotels und andere Beherberger grundsätzlich offen bleiben können unter Einhaltung der BAG-Vorgaben. Die weitaus meisten haben aber entschieden, ab sofort nach dem Erlass dieser Verordnung bis Ende der Wintersaison zu schliessen, weil ein Weiterbetrieb ohne die Skigebiete für sie wirtschaftlich keinen Sinn macht. Zum Beispiel sind im Kanton Graubünden von 800 Hotels per 26.3.2020 gerade noch 25 geöffnet.
  • Auch die meisten Vermietungs-Agenturen haben entschieden, ihre Büros zu schliessen und sind nur noch per Telefon oder E-Mail erreichbar.
  • Airbnb und andere Vermittlungs-Plattformen sind weiter online verfügbar und bieten z.T. grosse Rabatte. Die Nachfrage ist jedoch auf praktisch null eingebrochen. Analog zur Hotellerie macht Airbnb nun Ersatzansprüche geltend.

Natürlich sind auch die Zweitwohnungsbesitzer von den Covid-19-Massnahmen betroffen: Die Skisaison ging vorzeitig und abrupt zu Ende, Saison- oder Jahres-Abos können bis auf weiteres nicht mehr benutzt werden (auch die teuren Ski-Abos bisher fast überall ohne Entschädigung), schliesslich werden auch die Winter-Wanderwege vielerorts nicht mehr geräumt, und auch die sonst üblichen Sicherungen z.B. von Schneeschuh-Pfaden sind vorerst nicht mehr gewährleistet. 
Aufgrund der aktuellen weltweiten Pandemie wäre es aber ganz bestimmt fehl am Platz, darüber zu klagen, dass Zweitwohnungsbesitzer ihre Wohnungen bis auf weiteres kaum vermieten und derzeit – wenn überhaupt – auch selber für sich und ihre Familie und Freunde nur sehr eingeschränkt nutzen können. Andererseits sollten verbürgte Grundrechte trotz der Krise auch nicht einfach vorschnell über Bord geworfen werden. Für ein Verbot des Aufenthalts in der eigenen (Zweit-)Wohnung fehlt die Rechtsgrundlage und aus heutiger Sicht erscheint eine solche Massnahme als unverhältnismässig. Deshalb hat die Allianz sich an Bundesrat Berset gewandt mit der Bitte, kein unnötiges Verbot einseitig zulasten der Zweitwohnungsbesitzenden auszusprechen. Wir halten unsere Intervention für wichtig und richtig, denn wir wissen, wie sehr viele Zweitwohnungsbesitzer auch emotional mit ihren Zweitwohnorten verbunden sind, wie wichtig diese sind für ihr ihre Erholung und wie viel Kraft ihnen diese Refugien ihnen gerade auch in schwierigen Zeiten geben können.
Angesichts der weltweiten Pandemie gilt es aber in erster Linie Vernunft walten zu lassen. Deshalb richten wir gleichzeitig folgenden Appell an unsere Mitglieder:

  • Solange die Notlage andauert, halten Sie sich bitte jederzeit strikte an die Verordnungen des Bundesrats sowie an die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
  • Gewisse Kantone geben zusätzliche Empfehlungen oder Weisungen ab, so z.B. der aktuell besonders stark bzw. besonders früh betroffene Kanton Tessin. 
    Von Reisen ins Tessin über die Ostertage hat Bundesrat Berset am 27.03.2020 dringend abgeraten. Verzichten Sie generell auf Aufenthalte in besonders belasteten Regionen. 
  • Bitte beachten Sie, dass vielerorts noch Schnee liegt und aufgrund der Notlage auch die Wanderwege nicht mehr geräumt und gesichert werden können. Seien Sie in diesen Zeiten vorsichtiger denn je und helfen Sie, unnötige Unfälle – und damit eine zusätzliche Belastung des medizinischen Personals –  zu vermeiden. 
  • Überlegen Sie sich, von welchem Arzt bzw. in welchem Spital Sie im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung in diesen Zeiten behandelt werden möchten. Klären Sie gegebenenfalls auch mit Ihrer Krankenkasse, wie es im Falle einer ausserkantonalen Hospitalisierung angesichts des Covid-19-Risikos aussieht.
  • Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der hygienischen Massnahmen der Bund auch Empfehlungen an die Kantone für die Kehrichtentsorgung wegen dem Coronavirus herausgegeben hat:
    https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall.html
  • Generell sind für die Umsetzung der Massnahmen und Empfehlungen die Kantone zuständig. Die Situation ist für alle anspruchsvoll, weil die Vorgaben laufend angepasst werden und somit täglich ändern können. Eine Auflistung zu den Informationsseiten der einzelnen Kantone unserer Mitglieder finden Sie in der untenstehenden Liste: 
  • Bern www.be.ch/corona
  • Graubünden www.gr.ch/coronavirus 
    (Deutsch, Rumantsch und Italienisch)
  • Freiburg www.fr.ch/covid19
    (Deutsch und Französisch)
  • Ostschweiz
  • Toggenburg / St. Gallen www.sg.ch/coronavirus
  • Wallis www.vs.ch/web/coronavirus 
    (Französisch und Deutsch)
  • Zentralschweiz
  • Luzern: www.lu.ch
  • Nidwalden: www.nw.ch/coronavirus
  • Obwalden: www.ow.ch/coronavirus
  • Schwyz: www.sz.ch/coronavirus
  •   Uri: www.ur.ch
  • Inzwischen wurden auch mancherorts Hilfsprojekte von Freiwilligen gestartet. Alle sind wohlmeinend, aber nicht alle davon sind wirklich sinnvoll. Einige generieren bei den lokalen Behörden zusätzlichen Aufwand und z.T. auch Irritation. In der Sonntagszeitung vom 29.3.2020 wurde über die Privatinitiative «Wohnen mit Abstand für besonders gefährdete Menschen» im Val Lumnezia berichtet. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Allianz Zweitwohnungen Schweiz von derartigen Einzel-Aktionen abrät, insbesondere wenn es sich um Beherbergung von Risikogruppen handelt wie in diesem Falle. 
    Wenn Sie – bzw. die Mitglieder Ihres Vereins – ihre Zweitwohnungsgemeinden unterstützen wollen, so gibt es bestimmt andere sinnvolle Möglichkeiten: Man darf sich durchaus beim lokalen Gewerbe erkundigen, ob sich z.B. geplante Renovationsarbeiten evtl. vorziehen lassen. Auch bietet das lokale Gewerbe in den Berggemeinden z.T. die Möglichkeit, von Lieferdiensten per Post etc. an. Mit lokalen Spezialitäten kann man sich selber und anderen eine kleine Freude bereiten und gleichzeitig das lokale Gewerbe unterstützen. Zudem kann man sich an die professionellen Hilfsorganisationen wenden, welche Erfahrung mit Hilfsprojekten im Berggebiet haben und dieses auch in dieser wirtschaftlich angespannten Situation nicht im Stich lassen wird. Um nur einige zu nennen:
  • Schweizer Berghilfe www.berghilfe.ch/
  • Patenschaft Berggemeinden www.patenschaftberggemeinden.ch
  • Winterhilfe www.winterhilfe.ch

Letztlich werden die Zweitwohnungsbesitzenden bestimmt die Ersten sein, die nach überstandener Krise wieder in grösserer Zahl in die Ferienorte in der Schweiz zurückkehren werden. Der Erhalt der langjährigen Kundentreue und Solidarität mit «Ihrem» erklärten Lieblings-Ferienort, das ist für bestimmt die wertvollste Unterstützung.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder auf die oben erwähnten Punkte aufmerksam zu machen und sie aufzufordern, den Anweisungen der Behörden unbedingt Folge zu leisten.
Anders als in manchen Nachbarländern zählt der Bundesrat auf die Eigenverantwortung der Bürger. Je besser diese von jeder und jedem Einzelnen wahrgenommen wird, desto eher dürfte es gelingen, noch viel einschränkendere Massnahmen zu vermeiden und desto eher dürfen wir auch auf eine Lockerung der Einschränkungen hoffen.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie zuhause. Das ist das Gebot der Stunde!
Mit besten Grüssen


Heinrich Summermatter
Präsident Allianz Zweitwohnungen Schweiz



Beilage : Brief an Herrn BR Berset vom 24.03.2020

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